Peter-Ustinov-Schule Eckernförde
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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien

Beschluss der Schulkonferenz der Peter-Ustinov-Schule vom 30.01.2025Die Schulkonferenz hat folgende Kriterien für die Schüleraufnahme an der Peter-Ustinov-Schule am30.01.2025 (18:02-18:46 Uhr) beschlossen (Grundlage ist der Erlass zur Festlegung derAufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungenzur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale vom 21. Nov. 2011 zuletztgeändert am 15. Jan. 2015)

1. Aufgenommen werden alle Kinder, für die nach den Koordinierungsgesprächen gemäß § 5, 7 der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung die Peter-Ustinov-Schule der beste Förderort ist.

2. Berücksichtigt werden Schülerinnen und Schüler, für die die Aufnahme an einer anderen Schuleunzumutbar wäre (Härtefall).

3. Besonderer Aufnahmegrund ist die festgestellte Hochbegabung. Für die Aufnahme aus diesem Grund werden 5% der Aufnahmekapazität reserviert.

4. Geschwisterkinder werden vorrangig aufgenommen. Ein Geschwisterkind oder ein Kind ausdemselben Haushalt ist in dem Schuljahr, für das die Aufnahme beantragt worden ist, noch Schülerin oder Schüler an der Peter-Ustinov-Schule Eckernförde.

5. Gemäß §6 Abs. 5 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen werden Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken angemessen berücksichtigt. Für besondere Stärken im Bereich „Überfachliche Kompetenzen“ werden 20% der Aufnahmekapazität reserviert. Ermittelt werden diese Leistungsstärken auf der Basis des vorgelegten Grundschulzeugnisses, wenn die abgebende Grundschule die Zeugnisse gemäß §6 Absatz 3 Satz 3 der Landesverordnung über Grundschulen in Kombination mit dem Erlass Zeugnisse in der Grundschule und Schulübergangsempfehlung, Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 29. Juni 2018 – III 30, Punkt 2, Satz 4 unter Verwendung der Kann-Vorlage (Anlage 4) ausgestellt hat oder das Raster der Überfachlichen Kompetenzen aus Anlage 4 in Kombination mit einem Notenzeugnis verwendet hat. Ist dies nicht der Fall, enthält das Zeugnis gemäß §7 Absatz 1 Punkt 1 ZVO Beschlüsse der Klassenkonferenz zur verbalen oder tabellarischen Beschreibung des allgemeinen Lernverhaltens unddes Sozialverhaltens. Dabei sind für das allgemeine Lernverhalten die Kriterien Arbeitsorganisation, Anwendung von Methoden, Konzentration, Selbstständigkeit und Engagement zu berücksichtigen, die Aussagen über das Sozialverhalten beziehen sich auf die Kriterien Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit. Die hier genannten Kriterien sind identisch mit den überfachlichen Kompetenzengemäß der in der genannten Anlage 4 genannten Zeugnisvorlage. Um die erforderliche Gleichbehandlung zu gewährleisten, werden die Angaben gemäß §7 Absatz 1 Punkt 1 ZVO zu demRaster der überfachlichen Kompetenzen (Anlage 4) in Analogie gesetzt.

6. Gibt es nach Durchführung der Punkte 1-5 des Aufnahmeverfahrens noch mehr Bewerberinnen und Bewerber als freie Plätze, werden die verbleibenden freien Plätze im fünften Schritt des Aufnahmeverfahrens im Losverfahren vergeben. Mehrlinge werden dabei auf einem Los notiert. Wird dieses Los gezogen, werden somit alle Bewerberinnen und Bewerber auf diesem Los aufgenommen. Dadurch erhöht sich nicht die Gesamtzahl der aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber.

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